Wie ist die Mitarbeiterprämienregelung 2025 ausgestaltet?

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Am 17.6.2025 wurde die angekündigte Neuregelung der Mitarbeiterprämie im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2025 im Nationalrat final beschlossen. Entsprechend der Neuregelung können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nunmehr ihren Beschäftigten für das Kalenderjahr 2025 maximal € 1.000,00 an steuerfreier Prämie (pro Beschäftigten) auszahlen.

Eckpunkte der Mitarbeiterprämie 2025

Anders als die Vorgängerregelung, welche gänzlich von der Abgaben- und Beitragspflicht befreit war, ist die Mitarbeiterprämie 2025 nur noch von der Lohnsteuer befreit. Sie unterliegt jedoch der Sozialversicherungspflicht und auch den Lohnnebenkosten. Die Mitarbeiterprämie 2025 knüpft an nachfolgende Eckpunkte an:

Vor allem im Hinblick auf die tatsächliche Abrechnung sind nach wie vor noch einige Detailfragen offen. So ist bis dato strittig, wann bzw. ob für Zwecke der Sozialversicherung die Mitarbeiterprämie als Sonderzahlung zu werten ist.

Stand: 24. September 2025

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